Sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber hat das Arbeitsrecht eine überragende Bedeutung. Der deutsche Gesetzgeber hat mit einer Vielzahl von Vorschriften die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt. Als bedeutendes politisches Thema unterliegt das Arbeitsrecht ständigen Veränderungen. Zusätzlich wird es durch deutsche und europäische Rechtsprechung stets fortgebildet.
Stenner | Pernhorst | Trillsch | Auer beraten und vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Auflösungsverhandlungen, in Kündigungsschutz‐ und anderen Bestandsschutzverfahren. Wir stehen Ihnen auch in den anderen Bereichen des Arbeitsrechtes bei und unterstützen Sie bei allen Fragen, die sich im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis ergeben.
- Arbeitsvertragsrecht
- Abfindung
- Kündigung
- Kündigungsschutzrecht
- Abmahnung
- Aufhebungsvertrag
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